E-Rezept - nur für rezeptpflichtige Medikamente!
Das E-Rezept startet am 01.01.2024 in Deutschland!
Ab 01.01.2024 ist das E-Rezept neuer Standard für die Verschreibung von rezeptpflichtigen Medikamenten.
=> Das E-Rezept darf
ausschließlich nur für die Verordnung von rezeptpflichtigen Medikamenten genutzt werden.
Diabetesbedarf, wie Pennadeln, Lanzetten, Insulinpumpenzubehör u.a. sowie Blutzuckerteststreifen und Hilfsmittel dürfen nicht (noch nicht) auf das E-Rezept geschrieben werden. Bitte lassen Sie sich für Diabetesbedarf das bekannte Papierrezept "Muster 16" ausstellen.
Die Integration der Hilfsmittel auf das E-Rezept ist voraussichtlich erst ab 2027 möglich.
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