Zuzahlung

Zuzahlungsregelung

Ab 1. Januar 2004 müssen in Deutschland Patienten Zuzahlung zur medizinischen Versorgung leisten. Die Zuzahlung wird erhoben auf Arznei- und Verbandmittel, auf Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie, Häusliche Krankenpflege, Podologie ...), auf Hilfsmittel (Blutzuckermessgeräte, Pennadeln, Lanzetten,

Inkontinenzbedarf, ...), Krankenhausbehandlung und Leistungen

zur medizinischen Rehabilitation.


Insgesamt beträgt die Zuzahlung höchstens 2% Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen  (= Belastungsgrenze). Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze werden für Angehörige, die im gemeinsamen Haushalt des Versicherten leben, Freibeträge berücksichtigt (z.B. Kinder).

Für chronisch Kranke (z.B. Patienten mit der Diagnose Diabetes mellitus) liegt die Belastungsgrenze

bei höchstens 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen.


Wichtig!  Sind Sie mit Ihren gezahlten Zuzahlungsbeträgen bereits über Ihrer persönliche Belastungsgrenze, wird Ihnen die Differenz - also die zu viel gezahlte Zuzahlung - von Ihrer Krankenkasse erstattet. Die Erstattung müssen Sie selbst persönlich bei Ihrer Krankenkasse beantragen und dabei alle Zuzahlungsquittungen und Zuzahlungsrechnungen des aktuellen Jahres der Krankenkasse vorlegen. Genaue Informationen über die Ausstellung der Zuzahlungsbefreiung erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse. 


Erreichen Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze z.B. bereits im Juli des laufenden Jahres, sind Sie ab diesem Zeitpunkt von der Zuzahlung befreit und Sie erhalten eine entsprechende Bestätigung in Form eines Zuzahlungsbefreiungsausweises von Ihrer Krankenkasse. Diesen Befreiungsausweis müssen Sie bei Ihren Besuchen in Arztpraxen oder anderen medizinischen Einrichtungen, sowie Apotheken, Sanitätshäusern oder dem Diabetesfachhandel vorlegen.

Beispiel zur Ermittlung der Belastungsgrenze

Ihr Monatliches Bruttoeinkommen beträgt:    2.000,00 €

Das jährliche Bruttoeinkommen beträgt demnach:  24.000,00 €

Belastungsgrenze 2%:       480,00 €

Belastungsgrenze chronisch Kranke 1%:       240,00 €

D.h.: Die Belastungsgrenze liegt in unserem Beispiel bei 480,00 € und für chronisch Kranke bei 240,00 €. Haben Sie diese jeweilig zutreffende Belastungsgrenze in Form von Zuzahlungsbelegen im laufenden Kalenderjahr erreicht, sind Sie für das fortlaufende Jahr bis zum Jahresende von der Zuzahlung befreit.


Zuzahlungsübersicht Stand 01.01.2013                                   Legende:  AP ... Abgabepreis des Arznei- oder Hilfsmittel

Zz ... Zuzahlung                                                 

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